03.04.2024
Diverses

Steuerfreie Freiwilligenpauschale für gemeinnützige Sportvereine

Freiwilligenpauschale

Freiwilligenpauschale
Grafik: Sport Austria

Seit dem 1. Januar 2024 ermöglicht das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 gemeinnützigen Sportvereinen und -verbänden die Auszahlung einer steuerfreien Freiwilligenpauschale an ehrenamtlich tätige Personen. Diese bietet eine Möglichkeit zur Anerkennung und Vergütung ehrenamtlicher Arbeit. 

Voraussetzungen:

  • Nur gemeinnützige Vereine/Verbände können die steuerfreie Pauschale auszahlen.
  • Die Tätigkeiten müssen im ideellen Vereinsbereich oder in bestimmten Betriebsbereichen des Vereins stattfinden.
  • Tätigkeiten in steuerpflichtigen Gewinnbetrieben sind ausgeschlossen.
  • Die Zahlung darf nicht durch ein Dienstverhältnis oder arbeitsrechtliche Regelungen bestimmt sein.

Kleines Freiwilligenpauschale:

  • Für Vereinsfunktionäre und freiwillig Tätige im Sportbereich.
  • Maximal EUR 30 pro Einsatztag oder EUR 1.000 pro Kalenderjahr.

Großes Freiwilligenpauschale:

  • Maximal EUR 50 pro Einsatztag oder EUR 3.000 pro Kalenderjahr.
  • Für Tätigkeiten im Sozialbereich oder in Katastrophenfällen.
  • Für Ausbildner:innen oder Übungsleiter:innen im Sport- oder Denksportbereich (im Sport sind steuerfreie Auszahlungen an diesen Personenkreis auch per PRAE möglich)

Die Sport Austria hat zu diesem Thema einen umfangreichen FAQ-Bereich erstellt. An einem Formular, um Auszahlungen ordnungsgemäß dokumentieren zu können, wird gerade gearbeitet. Ende Februar 2024 hat eine Online-Informationsveranstaltung stattgefunden. Auch diese kann online nachgesehen werden. 

Die notwendigen Links dazu befinden sich in der Infobox.

 


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