Steuerfreie Freiwilligenpauschale für gemeinnützige Sportvereine
Freiwilligenpauschale
Seit dem 1. Januar 2024 ermöglicht das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 gemeinnützigen Sportvereinen und -verbänden die Auszahlung einer steuerfreien Freiwilligenpauschale an ehrenamtlich tätige Personen. Diese bietet eine Möglichkeit zur Anerkennung und Vergütung ehrenamtlicher Arbeit.
Voraussetzungen:
- Nur gemeinnützige Vereine/Verbände können die steuerfreie Pauschale auszahlen.
- Die Tätigkeiten müssen im ideellen Vereinsbereich oder in bestimmten Betriebsbereichen des Vereins stattfinden.
- Tätigkeiten in steuerpflichtigen Gewinnbetrieben sind ausgeschlossen.
- Die Zahlung darf nicht durch ein Dienstverhältnis oder arbeitsrechtliche Regelungen bestimmt sein.
Kleines Freiwilligenpauschale:
- Für Vereinsfunktionäre und freiwillig Tätige im Sportbereich.
- Maximal EUR 30 pro Einsatztag oder EUR 1.000 pro Kalenderjahr.
Großes Freiwilligenpauschale:
- Maximal EUR 50 pro Einsatztag oder EUR 3.000 pro Kalenderjahr.
- Für Tätigkeiten im Sozialbereich oder in Katastrophenfällen.
- Für Ausbildner:innen oder Übungsleiter:innen im Sport- oder Denksportbereich (im Sport sind steuerfreie Auszahlungen an diesen Personenkreis auch per PRAE möglich)
Die Sport Austria hat zu diesem Thema einen umfangreichen FAQ-Bereich erstellt. An einem Formular, um Auszahlungen ordnungsgemäß dokumentieren zu können, wird gerade gearbeitet. Ende Februar 2024 hat eine Online-Informationsveranstaltung stattgefunden. Auch diese kann online nachgesehen werden.
Die notwendigen Links dazu befinden sich in der Infobox.