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Freiwilligenpauschale
Mit dem am 1. Jänner in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde für gemeinnützige Sportvereine und -verbände die Möglichkeit geschaffen, ehrenamtlich Tätige im Rahmen eines steuerfreien Freiwilligenpauschales zu entschädigen.
Das kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von Vereinsfunktionär:innen, Vorstandsmitglieder, sonst im Verein freiwillig Tätigen (z.B.: Platzwart:innen, Fahrtendienst, Fanbetreuung, Streckenposten, technische Hilfsdienste, Aufbau Sportparcours) ausbezahlt werden.
Das große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von für ehrenamtliche Tätigkeiten als Ausbildner:in oder Übungsleiter:in ausbezahlt werden.
Sport Austria hat zum Thema Freiwilligenpauschale mit Steuerrechtsexpert:innen umfangreiche FAQ aufbereitet und eine Informationsveranstaltung, deren Aufzeichnung online zur Verfügung steht, abgehalten.
Zusätzlich verfügbar sind auf der Sport Austria-Webseite ab sofort Formularvorlagen sowie Leitfäden zur Verwendung der Formulare.
Hier geht's zu allen Informationen.