01.07.2024
Diverses

Formular online!

Freiwilligenpauschale

Freiwilligenpauschale
Grafik: Sport Austria

Mit dem am 1. Jänner in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde für gemeinnützige Sportvereine und -verbände die Möglichkeit geschaffen, ehrenamtlich Tätige im Rahmen eines steuerfreien Freiwilligenpauschales zu entschädigen.

Das kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von Vereinsfunktionär:innen, Vorstandsmitglieder, sonst im Verein freiwillig Tätigen (z.B.: Platzwart:innen, Fahrtendienst, Fanbetreuung, Streckenposten, technische Hilfsdienste, Aufbau Sportparcours) ausbezahlt werden.

Das große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von für ehrenamtliche Tätigkeiten als Ausbildner:in oder Übungsleiter:in ausbezahlt werden.

Sport Austria hat zum Thema Freiwilligenpauschale mit Steuerrechtsexpert:innen umfangreiche FAQ aufbereitet und eine Informationsveranstaltung, deren Aufzeichnung online zur Verfügung steht, abgehalten.

Zusätzlich verfügbar sind auf der Sport Austria-Webseite ab sofort Formularvorlagen sowie Leitfäden zur Verwendung der Formulare.

Hier geht's zu allen Informationen.


« Zurück  Druckversion


Alle Angaben ohne Gewähr | Impressum
Copyright © Österreichischer Badminton Verband