22.11.2021
National
Auswirkungen auf den österreichischen Badmintonsport
Lockdown in Österreich
(Foto: ÖBV)
Die mit heute (22.11.) 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für alle mit sich. Für den nationalen Badminton-Sport bedeutet dies:
- Das Betreten von Indoor-Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt (ausgenommen Spitzensport)
- Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen oder mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
- Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.
- Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen (Ausnahme: Spitzensport)
- In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf...), bei denen ausschließlich Spitzensportler:innen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 zuzüglich der Trainer:innen, Betreuer:innen und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig.
- Als Spitzensportler:innen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 gelten im ÖBV:
- Alle ÖBV-Kader-Athlet:innen (Nationalkader/Jugendnationalkader/Talentkader)
- Sportler:innen an VÖN-Schulen/Sport-BORGs, die mit ÖBV-BNLZ kooperieren
- Spieler:innen-Kader der Österr. Badminton-Bundesliga (1. und 2. Liga)
- Teilnehmer:innen an den Österr. Meisterschaften U11-U15 (04./05.12.2021 in Egg) bzw. U17/U19 (11.12.2021 in Pressbaum)