15.07.2026
National

Diese Balltypen dürfen bei ÖBV-Turnieren verwendet werden

Ballzulassung für die Saison 2026/27

Ballzulassung für die Saison 2026/27
Foto: BadmintonPhoto

Mit 1. Juli 2026 startet die neue Badminton-Saison 2026/27. Auch für die kommende Saison gilt die aktuelle ÖBV-Ballzulassung, in der festgelegt ist, welche Federbälle bzw. Balltypen bei ÖBV-Veranstaltungen verwendet werden dürfen.

Für die Saison 2026/27 sind folgende Balltypen entsprechend der jeweiligen Zulassungsklassen zugelassen. Die Reihung der Ballmarken erfolgt alphabetisch.

Neu in dieser Saison ist, dass mit dem VICTOR Carbonsonic Max erstmals auch ein synthetischer Ball für die Zulassungsklasse B zugelassen wird.

Zulassungsklasse A

  • Babolat 1
  • FORZA VIP
  • VICTOR Gold Champion
  • VICTOR Champion No. 1
  • Yonex AS 50
  • Yonex AS 40

Zulassungsklasse B

  • Babolat 2
  • Babolat Hybrid Shuttle
  • VICTOR Champion No. 3
  • VICTOR Gold Maxima
  • VICTOR New Carbonsonic Max
  • Yonex AS 30
  • Yonex AS 20

Zulassungsklasse C

  • VICTOR New Carbonsonic Pro
  • Yonex Mavis 350

Einsatz bei ÖBV-Veranstaltungen

Bei ÖBV-Veranstaltungen dürfen die Balltypen entsprechend der jeweiligen Zulassungsklasse eingesetzt werden.

Balltypen der Zulassungsklasse A sind bei folgenden Veranstaltungen zugelassen:

Österreichische Staatsmeisterschaften, Bundesliga, Österreichische Meisterschaften U17/U19, U22, alle Seniorenklassen und ParaBadminton, Österreichische Mannschaftsmeisterschaften U17/U19, ÖBV-Masters, Elite-Ranglistenturniere sowie Jugend-Ranglistenturniere.

Balltypen der Zulassungsklasse B sind bei folgenden Veranstaltungen zugelassen:

Österreichische Meisterschaften und Österreichische Mannschaftsmeisterschaften U11/U13/U15, Schüler-Ranglistenturniere U11, U13 und U15 sowie Ranglistenturniere Advanced, C, D, E und F.

Kunststoff-Federbälle der Zulassungsklasse C sind für sonstige Veranstaltungen zugelassen, zum Beispiel Schulcup, SchulOlympics oder vergleichbare Bewerbe.

Der Österreichische Badminton Verband ersucht alle AusrichterInnen, Vereine und Landesverbände, die geltende Ballzulassung bei der Planung und Durchführung von ÖBV-Veranstaltungen entsprechend zu berücksichtigen.


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