Bereinigungszeitraum endet mit 30. September 2021
ÖBV-Mitgliederverwaltung
Der Zeitraum, um den Mitgliederstand in der ÖBV-Mitgliederverwaltung zu bereinigen, endet mit 30. September 2021!
Alle in der ÖBV-Mitgliederverwaltung erfassten Mitglieder (mit und ohne Spielberechtigungen) werden per 01. Oktober 2021 in der sog. Bestandsabrechnung für die Saison 2021/22 berücksichtigt. Natürlich können auch danach SpielerInnen angemeldet werden.
Abmeldungen/Löschungen von Mitgliedern bzw. Spielberechtigungen werden dann allerdings erst mit der Saison 2022/23 wirksam.
Auf Grund des Lockdown-bedingten Ausfalls von ca. der Hälfte der letzten Saison für den nationalen Spielbetrieb (insbesondere bei nationalen Turnieren und auch in den LV-Ligen) wird ein einmaliger 50 %iger Nachlass - bei der Berechnung der Spielberechtigungsgebühren - für die Saison 2021/22 - gewährt:
Hier daher die Spielberechtigungsgebühren für die kommende Saison (2021/22):
Mitgliedsgebühr: Euro 1,00
Spielberechtigungsgebühr pro Nachwuchsspieler/in (U9 und jünger) Euro 0,00
Spielberechtigungsgebühr pro Nachwuchsspieler/in (ab U11 bis U19): Euro 5,12 (statt Euro 10,25)
Spielberechtigungsgebühr pro Erwachsene: Euro 9,17 (statt Euro 18,34)
Die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Mitgliederbereinigung auftauchen, werden hier beantwortet:
Wie können Spielberechtigungen gelöscht werden?
Dafür müssen sich die Vereinsobleute in die ÖBV-Mitgliederverwaltung einloggen. Dort gibt es unter der Rubrik "Spielberechtigungen" den Button "Spielberechtigungen löschen...".
Wie können Mitglieder gelöscht werden?
Dies erfolgt ebenfalls in der ÖBV-Mitgliederverwaltung. In der Rubrik "Mitglieder" ist die gewünschte Person auszusuchen und auszuwählen. Am unteren Teil dieses Menüs gibt es den Button "Mitglied löschen".
Achtung:
Mit dem Löschen der Spielberechtigung bleibt der/die jeweilige Spieler/Spielerin immer noch Mitglied des Vereins.
Bei Fragen/Unklarheiten bitte einfach an mitgliederverwaltung@badminton.at schreiben.