Badmintonspezifische Richtlinien erstellt - Vorabinformationen
Covid-19

Badmintonspezifische Covid19-Richtlinien erstellt - Zwischeninformation bzw. Vorabinformationen
Aktueller Stand ist es, dass Badminton-Training (gemeinsam mit vielen anderen Indoor-Sportarten) per 29. Mai 2020 wieder erlaubt sein wird.
Dafür sind/waren sportartenspezifische Richtlinien zu erstellen, wie man die jeweilige Sportart, unter Einhaltung der Covid19-Schutzmaßnahmen, betreiben kann. Der ÖBV hat daher in der Vorwoche um Mitarbeit bei Erstellung der badmintonspezifischen Richtlinien ersucht und bedankt sich für die zahlreichen Ideen und Vorschläge, die auf Grund dieses Aufrufes eingegangen sind.
Auf Grund dieser Anregungen wurden die badmintonspezifische Covid19-Richtlinien formuliert, auch durch die Erfahrungen des bereits laufenden Training der ÖBV-SpitzensportlerInnen ergänzt und dann durch den ÖBV-Vorstand genehmigt. Per 27. April 2020 wurden diese dann dem Bundesministerium für Sport zur Prüfung bzw. Genehmigung übermittelt.
Die badmintonspezifischen Covid19-Richtlinien sind, seitens des Ministeriums noch nicht genehmigt, trotzdem möchte der ÖBV den Landesverbänden bzw. Vereinen, zur besseren Planung, schon jetzt einige, wesentliche Punkte aus diesen Richtlinien bekanntgeben, um beim Trainingsstart dann bereit zu sein:
VEREINSBETRIEB
- Die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung sind im Vereinsbetrieb jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung von Personenansammlungen).
- Da vor- und nach dem jeweiligen Training die Hände gewaschen bzw. desinfiziert werden müssen, muss der Zugang zu einer Waschmöglichkeit mit warmen Wasser, Seife bzw. Papierhandtücher gewährleistet sein. Wenn das nicht möglich ist, so muss genügend Handdesinfektionsmittel bereitgestellt werden.
- Die Duschen sind abzusperren bzw. nicht zugänglich zu machen. Max. Anwesenheitszahl in einer Garderobe (nur zum An- bzw. Ausziehen) ist so anzusetzen, sodass jede Person mind. 20 m² Platz hat und der Sicherheitsabstand zueinander gewährleistet ist.
- Weiters muss Desinfektionsmittel bzw. desinfizierendes Putzmittel zur Verfügung stehen, um die eigenen Schläger, die Netzpfosten und auch das Netzband desinfizieren zu können.
- Ab dem Betreten des Hallengebäudes bis zum Betreten des Spielfeldes bzw. nach Beendigung des Trainings (vor dem Verlassen des Badmintonfeldes) bis zum Verlassen des Gebäudes muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
- Pro Anzahl an verfügbaren Feldern in der Halle, ergibt sich die maximale Anzahl an SpielerInnen die sich in der Halle gleichzeitig aufhalten dürfen! D.h. pro Feld max. zwei SpielerInnen
- Die Organisation/Festlegung der genauen Trainingsgruppen bzw. Trainingszeiten muss durch den jeweiligen Verein vorab erfolgen und es muss daher eine dementsprechende Möglichkeit für die Vereinsmitglieder geben, Einsicht zu erhalten, wann wer trainieren kann bzw. darf (im Idealfall digital/online).
- Bei der Einteilung der Trainingszeiten bzw. -gruppen wird empfohlen diese so zu planen, dass der Kontakt zu den einzelnen Trainingsgruppen gering ist bzw. ggf. gar nicht passiert.
Beispiele:
- zwischen dem Ende der Einheit der einen Gruppe und dem Beginn der nächsten Gruppe einen Zeitkorridor für den Gruppenwechsel einplanen.
- Wenn möglich einen separaten Eingang für die Kommenden bzw. Ausgang für die gerade Nach-Hause-Gehenden anbieten.
- Der Verein muss Aufzeichnungen führen, wann wer tatsächlich trainiert hat.
SPIELBETRIEB
Es sollen zunächst nur Einzelspiele gestattet werden bzw. Übungen mit einer Person pro Halbfeld. Eine Erweiterung auch auf Doppelbegegnungen wird laufend mit der Bundesregierung evaluiert.
Jeder Verein und jeder Spieler wird selbst dafür verantwortlich sein, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.
Sobald vom Bundesministerium für Gesundheit, das OK für die eingereichten Richtlinien kommt, werden wir die Landesverbände und Vereine umgehend informieren.
Tina Riedl
Generalsekretärin