„Bewegungscoach” und „FreizeitpädagogIn/Sport” gesetzlich verankert
Neue Berufsbilder im Sport
Um den Forderungen des Sports nach attraktiveren Angeboten für Schulkooperationen nachzukommen, wurden im Juni 2015 zwei Verordnungen erlassen: Diese betreffen zum einen die schulische Freizeitbetreuung (BGBl. II Nr. 159/2015) und zum anderen die Freizeitpädagogik-Anrechnung (BGBl. II Nr. 158/2015).
Damit sind die Berufsbilder Bewegungscoach und FreizeitpädagogIn mit Schwerpunkt Sport gesetzlich verankert und eine neue Zugangschance für Sportvereine in die (ganztägig geführten) Schulen geschaffen. Die Verordnungen regeln die Anrechnung von Ausbildungen des Sports auf den Freizeitpädagogik-Lehrgang und somit eine Spezialisierung der Freizeitpädagogik-Ausbildung mit Schwerpunkt Sport.
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