06.11.2015
Sportpolitik

„Bewegungscoach” und „FreizeitpädagogIn/Sport” gesetzlich verankert

Neue Berufsbilder im Sport

Neue Berufsbilder im Sport
Die Berufsbilder „Bewegungscoach” und „FreizeitpädagogIn mit Schwerpunkt Sport” sind gesetzlich verankert - eine neue Zugangschance für Sportvereine in die (ganztägig geführten) Schulen geschaffen. (Foto: Volksschule Halirschgasse)

Um den Forderungen des Sports nach attraktiveren Angeboten für Schulkooperationen nachzukommen, wurden im Juni 2015 zwei Verordnungen erlassen: Diese betreffen zum einen die schulische Freizeitbetreuung (BGBl. II Nr. 159/2015) und zum anderen die Freizeitpädagogik-Anrechnung (BGBl. II Nr. 158/2015).

Damit sind die Berufsbilder „Bewegungscoach“ und „FreizeitpädagogIn mit Schwerpunkt Sport“ gesetzlich verankert und eine neue Zugangschance für Sportvereine in die (ganztägig geführten) Schulen geschaffen. Die Verordnungen regeln die Anrechnung von Ausbildungen des Sports auf den Freizeitpädagogik-Lehrgang und somit eine Spezialisierung der Freizeitpädagogik-Ausbildung mit Schwerpunkt Sport.

Weiterführende Informationen können hier eingesehen werden.



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