21.05.2020
National

Badmintonspezifische Covid19-Handlungsempfehlungen genehmigt

Ab 29. Mai 2020 geht's (wieder) los

Ab 29. Mai 2020 geht's (wieder) los
Ab 29. Mai kommt wieder Leben in die Badmintonhallen (Foto: privat)

Der ÖBV und alle BadmintonspielerInnen freuen sich, dass ab 29.Mai 2020 wieder Badminton gespielt werden kann und darf!

Mit Hilfe zahlreicher Badmintonfans, die unserem Aufruf zu Mitarbeit/Mithilfe gefolgt sind, sowie aus den Erfahrungen mit den badmintspezifischen Covid19-Richtlinien für die SpitzensportlerInnen bzw. aus anderen Nationen, wurden die dazugehörigen Handlungsempfehlungen für den Vereins- und Centersport ausgearbeitet. Diese sollen ermöglichen, unseren geliebten Sport - auch in Zeiten von Corona - ausüben zu können. Nachdem diese nun auch vom Sportministerium offiziell genehmigt wurden, können wir sie im vollen Wortlaut veröffentlichen.

Hinweis:
Derzeit sind diese noch "vorläufig" denn die „endgültige“ Version wird es erst, wenn der dazu gehörige Erlass des Gesundheitsministerium "veröffentlicht" wurde und dieser auch in den Handlungsempfehlungen eingeflossen ist!

Hier geht es zu den badmintonspezifischen Covid19-Handlungsempfehlungen in der aktuellen Version.

Hinweise für die SportlerInnen:

Die aktuellen Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 sind einzuhalten! Bei den Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen handelt es sich um dringend einzuhaltende Empfehlungen, die der ÖBV erarbeitet hat.

Personen, die die folgenden Regeln missachten, sind aus der Sportstätte zu verweisen. Jeder Spieler, jede Spielerin, jeder Trainer und jede Trainerin nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil. Es gilt das Prinzip der Eigenverantwortung - oberstes Ziel ist es, sich und die Vereins-/Trainingskollegen nicht durch COVID19-Infektionen zu gefährden.

Jegliche Haftung des ÖBV - im Zusammenhang mit den Regeln und Empfehlungen - ist ausgeschlossen.

Hinweise für die Vereine:

Was ist im Vorfeld zu erledigen bzw. zu beachten:

- Mit dem zuständigen Hallenbetreiber Kontakt aufzunehmen, ob und wenn ja ab wann und in welcher Form ein Betrieb möglich ist (von dort wird es im Normalfall ebenfalls spezifische Sicherheitsrichtlinien geben). Hier ist auch abzuklären, inwiefern der Hallenbetreiber oder der Verein die notwendigen Utensilien für die Desinfektion/Reinigung zu Trainingsstart zur Verfügung stellt!

- Die eigenen Mitglieder sind über die sportartenspezifischen Covid-19-Richtlinien zu informieren.

- Die Organisation/Festlegung der genauen Trainingsgruppen bzw. Trainingszeiten muss vorab erfolgen und es muss daher eine dementsprechende Möglichkeit für die Vereinsmitglieder geben, Einsicht zu erhalten, wann wer trainieren kann bzw. darf (im Idealfall digital/online). Denn die Vereine sind dafür verantwortlich, dass sich nicht zu viele Personen auf einmal in der Halle aufhalten!

- Als zusätzliche Empfehlung:
Die "Sport Austria" (früher BSO) hat auf ihrer Homepage eine Vorlage für eine Einverständniserklärung für die Teilnahme am Training erarbeitet. Die grau markierten Passagen können von an die Bedürfnisse des jeweiligen Vereines angepasst werden, sodass bei der Anwendung nur noch die gelb hinterlegte Passagen von den Teilnehmenden bzw. vom/von der gesetzlichen VertreterIn auszufüllen sind. Zu beachten ist, dass der Verein, bei Personen, deren personenbezogenen Daten nicht bereits erhoben wurden (die z.B. das erste Mal an einem Training teilnehmen und nicht Mitglied sind), auch den jeweiligen Verpflichtungen nach der Datenschutzgrundverordnung nachkommen müssen.

Was ist laufend zu beachten:

- Der Verein muss (schriftliche) Aufzeichnungen führen, wann wer tatsächlich trainiert hat (Zweck: etwaige "Nachverfolgung" bzw. Kontaktaufnahme von betroffenen Personen im Erkrankungsfall eines Sportlers/Sportlerin möglich)

- Es dürfen keine Leihschläger ausgegeben werden!

Zuletzt noch ein genereller Hinweis:

Die Durchführung kleiner Wettkämpfe bzw. Turniere ist unter Einhaltung der generellen Covid19-Richtlinien bzw. der badmintonspezifischen Handlungsempfehlungen und unter Beachtung der max. erlaubten Gruppengröße ebenfalls ab 29. Mai 2020 möglich.

In diesem Sinne hoffen wir auf einen guten Trainingsstart!


Tina Riedl
Generalsekretärin


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