20.01.2014
International

Hinweis für Nennungen von österreichischen SpielerInnen...

Austrian International Challenge 2014

Austrian International Challenge 2014

Für österreichische SpielerInnen (mit ÖBV-Spielberechtigung) gilt folgende Regelung um an der Austrian International Challenge (und im übrigen auch an allen anderen BWF-Erwachsenen-Turnieren) teilnehmen zu können und zu dürfen:

1. Die Nennung hat über den nationalen Verband (= ÖBV) zu erfolgen. Daher sendet Eure Nennungen für dieses Event (und auch für alle anderen BWF-Turniere) per Mail an riedl@badminton.at. Achtung: für Doppel-/Mixedpaarungen müssen von "beiden Seiten" die Nennungen vorliegen! Eine Nennung mit "Partner gesucht" ist nicht möglich...

2. Eine Nennung bei der "Austrian International Challenge" ist nur dann möglich, wenn der Spieler/die Spielerin eine BWF-Nummer hat.

Eine diesbezügliche Kontrolle kann auf der BWF-Seite erfolgen: Link

Sollte der Spieler/die Spielerin noch keine BWF Nummer besitzen, dann bitte bis spätestens Donnerstag, 23. Jänner 2014 das Formular ("Players Profile Form") ausgefüllt an riedl@badminton.at schicken. Die lange Vorlaufzeit ist erforderlich, da die Registrierung dann seitens der BWF in Kuala Lumpur erfolgen muss und die Bearbeitung dort mehrere Tage dauern kann.

Zusätzlich bitte auch um Beachtung, wenn ihr zwar eine BWF-Nummer besitzt, aber länger als zwei Jahre lang keine BWF-Turniere mehr bestritten habt. In diesem Fall werden nämlich die BWF-Nummer automatisch "stillgelegt" und müssen vor ihren Einsatz von dort erst wieder freigeschalten werden. Bitte in diesem Fall (und auch im Zweifelsfall) um Eure Nennung vor dem 23. Jänner !

3. Letztmöglicher Termin für die Anmeldung von österreichischen SpielerInnen für die Teilnahme an der "Austrian International Challenge" (die in Besitz einer BWF-Nummer sind), ist Montag, 27. Jänner 2014. Danach werden keine keine Nennungen mehr akzeptiert!

4. Achtung: Eine Meldung garantiert keine Teilnahme. Denn die BWF erstellt auf Grund der eingetroffenen Nennungen eine Liste, welche Spieler im Hauptbewerb, in der Qualifikation bzw. auf der Warteliste sind. Das Nenngeld ist fällig, sobald man auf dieser offiziellen Liste zumindest in der Qualifikation aufscheint. d.h. auch wenn eine Absage (egal aus welchem Grund) erfolgt, so ist dann das Nenngeld zu bezahlen. Erfolgt die Absage nach Sonntag, 09. Februar 2014., dann kommt auch noch eine Strafe von $ 150,00 seitens der BWF dazu, die bei Eintreffen beim ÖBV an den Spieler/die Spielerin weiterverrechnet wird.


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