Einmeldefrist endet am 29.02.2024
Pauschale Reiseaufwandsentschädigung
Mit 2023 wurde neben der Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auch eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt!
Die elektronische Meldung - für PRAE-Auszahlungen durch Vereine - erfolgt mittels ELDA. (Hier geht's zur Registrierung für ELDA) Die elektronische Meldung der PRAE in ELDA ist seit 6.2.2024 möglich und muss - für PRAEs, die das Jahr 2023 betreffen - bis spätestens 29.02.2024 erfolgen!
Im Februar hat die Sport Austria in Kooperation mit der SPORTUNION Österreich die Informationsveranstaltung „Digitale Meldung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung“ abgehalten. Dabei wurden alle benötigten Schritte zur digitalen Meldepflicht anschaulich erklärt.
Die Informationsveranstaltung teilt sich dabei in drei große Bereiche:
- Registrierung in ELDA
- Anwendung des SPORTUNION PRAE-Schnittstellendokuments
- Digitale Meldung der PRAE in ELDA
Die Links zum Online-Webinar bzw. zum PRAE-Schnittstellendokument befinden sich in der Infobox.
Zusätzlich zur elektronischen Meldung der PRAEs in ELDA besteht die Möglichkeit diese - mit dem dazugehörigen L 19-Formular - in Papierform zu übermitteln.
Die ausgefüllten Formulare sind ebenfalls bis spätestens 29.2.2024 an Ihr / euer Finanzamt postalisch zu übermitteln.
Alle Informationen sowie Formulare und Downloads zur PRAE findet ihr auf der Sport Austria Homepage.
Quelle: Sport Austria




