Update/Hinweis auf Meldepflicht!
Pauschale Reiseaufwandsentschädigung

Mit 2023 wurde neben der Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auch eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt!
Die elektronische Meldung - für PRAE-Auszahlungen durch Vereine - erfolgt mittels ELDA. Die Registrierung zu ELDA ist bereits möglich.
Die elektronische Meldung der PRAE in ELDA wird spätestens ab 6.2.2024 möglich sein und muss - für PRAES, die das Jahr 2023 betreffen - bis spätestens 29.02.2024 erfolgen!
Sollen ausschließlich PRAE gemeldet werden, ist es nicht notwendig eine Beitragskontonummer oder Steuernummer zu beantragen.
Bis die elektronische Meldung der PRAE in ELDA (spätestens ab 6.2.2024) technisch möglich ist, besteht die Möglichkeit die Meldung, mit dem L 19-Formular in Papierform abzugeben. Die Formulare sind ebenfalls bis spätestens 29.2.2024 an Ihr / euer Finanzamt (Finanzamtssuche) postalisch zu übermitteln.
Alle Informationen sowie Formulare und Downloads zur PRAE findet ihr auf der Sport Austria Homepage.
Quelle: Sport Austria