29.09.2022
National

Bereinigungszeitraum endet mit 30. September 2022

ÖBV-Mitgliederverwaltung

ÖBV-Mitgliederverwaltung
(Foto: Badmintonphoto.com)

Der Zeitraum, um den Mitgliederstand in der ÖBV-Mitgliederverwaltung zu bereinigen, endet mit 30. September 2022!

Alle in der ÖBV-Mitgliederverwaltung erfassten Mitglieder (mit und ohne Spielberechtigungen) werden per 01. Oktober 2022 in der sog. Bestandsabrechnung für die Saison 2022/23 berücksichtigt. Natürlich können auch danach SpielerInnen angemeldet werden.
Abmeldungen/Löschungen von Mitgliedern bzw. Spielberechtigungen werden dann allerdings erst mit der Saison 2023/24 wirksam.

Um den Vereinen in diesen Zeiten (Stichwort: generelle Teuerung) entgegenzukommen, verzichtet der ÖBV für die Saison 2022/23 auf die - eigentlich in der ÖBV-Finanzordnung festgelegte - jährliche Erhöhung der Spielberechtigungsgebühren (um 2,5 %).

Hier daher die Spielberechtigungsgebühren für die kommende Saison (2022/23):
Mitgliedsgebühr: Euro 1,00
Spielberechtigungsgebühr pro Nachwuchsspieler/in (U9 und jünger) Euro 0,00
Spielberechtigungsgebühr pro Nachwuchsspieler/in (ab U11 bis U19): Euro 10,24
Spielberechtigungsgebühr pro Erwachsene: Euro 18,34

Die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Mitgliederbereinigung auftauchen, werden hier beantwortet:

Wie können Spielberechtigungen gelöscht werden?
Dafür müssen sich die Vereinsobleute in die ÖBV-Mitgliederverwaltung einloggen. Dort gibt es unter der Rubrik "Spielberechtigungen" den Button "Spielberechtigungen löschen...".

Wie können Mitglieder gelöscht werden?
Dies erfolgt ebenfalls in der ÖBV-Mitgliederverwaltung. In der Rubrik "Mitglieder" ist die gewünschte Person auszusuchen und auszuwählen. Am unteren Teil dieses Menüs gibt es den Button "Mitglied löschen".

Achtung:
Mit dem Löschen der Spielberechtigung bleibt der/die jeweilige Spieler/Spielerin immer noch Mitglied des Vereins.

Bei Fragen/Unklarheiten bitte einfach an mitgliederverwaltung@badminton.at schreiben.


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