01.07.2021
National
Neue Verordnung ab 01. Juli 2021
Covid19
(Foto: badmintonphoto.com)
Die 2. Covid19-Öffnungsverordnung bringt - per 01. Juli 2021 - weitere Lockerungen im Sport!
Folgende Lockerungen treten in Kraft:
- Keine Abstandsregelung
- Keine Maske indoor (zumindest sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
- Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 TeilnehmerInnen
Auf Grund der neuen Verordnung hat der ÖBV die badmintonspezifischen Handlungsempfehlungen adaptiert (siehe Infobox).
Für weitere Informationen betreffend der einzuhaltenden Maßnahmen möchten wir auf die FAQ-Seite der Sport Austria verweisen. Natürlich stehen wir auch - bestmöglich - persönlich/per Telefon/Mail bei Fragen zur Verfügung.
Tina Riedl, Generalsekretärin




