28.09.2020
National

Bereinigungszeitraum endet mit 30. September 2020

ÖBV-Mitgliederverwaltung

ÖBV-Mitgliederverwaltung
(Foto: Badmintonphoto.com)

Der Zeitraum, um den Mitgliederstand in der ÖBV-Mitgliederverwaltung zu bereinigen, endet mit 30. September 2020!

Alle in der ÖBV-Mitgliederverwaltung erfassten Mitglieder (mit und ohne Spielberechtigungen) werden per 01. Oktober 2020 in der sog. Bestandsabrechnung für die Saison 2020/21 berücksichtigt. Natürlich können auch danach SpielerInnen angemeldet werden.
Abmeldungen/Löschungen von Mitgliedern bzw. Spielberechtigungen werden dann allerdings erst mit der Saison 2021/22 wirksam.

Hier sind die Gebühren für die kommende Saison (2020/21):
Mitgliedsgebühr: Euro 1,00
Spielberechtigungsgebühr Erwachsene: Euro 17,90
Spielberechtigungsgebühr Jugendliche (U11 bis U19): Euro 10,00
Spielberechtigungsgebühr Kinder (U9 und jünger): Euro 0,00

Die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Mitgliederbereinigung auftauchen, werden hier beantwortet:

Wie können Spielberechtigungen gelöscht werden?
Dafür müssen sich die Vereinsobleute in die ÖBV-Mitgliederverwaltung einloggen. Dort gibt es unter der Rubrik "Spielberechtigungen" den Button "Spielberechtigungen löschen...".

Wie können Mitglieder gelöscht werden?
Dies erfolgt ebenfalls in der ÖBV-Mitgliederverwaltung. In der Rubrik "Mitglieder" ist die gewünschte Person auszusuchen und auszuwählen. Am unteren Teil dieses Menüs gibt es den Button "Mitglied löschen".

Achtung:
Mit dem Löschen der Spielberechtigung bleibt der/die jeweilige Spieler/Spielerin immer noch Mitglied des Vereins.

Bei Fragen/Unklarheiten bitte einfach an mitgliederverwaltung@badminton.at schreiben.


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