20.04.2020
National

ÖBV-SpitzensportlerInnen dürfen Training ab 20.04.2020 aufnehmen

Ausnahmegenehmigung erteilt!

Ausnahmegenehmigung erteilt!
BSFZ Südstadt

Das Gesundheitsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Sportministerium, in einem eigenen Erlass, die Erlaubnis für badmintonspezifisches Spitzensport-Training erteilt. Demnach dürfen ausnahmslos, die - vom Österr. Badminton Verband dem Sportministerium - namentlich - genannten SportlerInnen ab 20. April 2020 ausschließlich am BSFZ Südstadt (ÖBV-Bundesleistungszentrum) das sportartspezifische - und Athletik-Training wieder aufnehmen.

Natürlich müssen die Trainingsgruppen die Regeln hinsichtlich "Verminderung" der Ansteckungsgefahr mit Covid-19 einhalten: Diese beinhalten die Einhaltung des Mindestabstandes von 2 m und die Beschränkung der (gleichzeitig) anwesenden Personen in der Halle (pro Person muss lt. Erlass mindestens 20 m² Fläche in der Halle zur Verfügung stehen). Um die Gefahr einer gegenseitigen Ansteckung zu minimieren, erfolgt das Training in "Kleinstgruppen", wobei die Zuteilung der SpielerInnen bzw. TrainerInnen immer gleich bleibt. Während das Training selbst, ohne Schutzmasken, ablaufen darf, besteht bei An- und Abreise vom Trainingsgelände Maskenpflicht.

Der ÖBV bedankt sich für die gute Kooperation und unkomplizierte Zusammenarbeit mit dem Sportministerium bzw. mit Sport Austria.

Ein Hinweis zum Schluss: Für alle anderen BadmintonspielerInnen gilt immer noch das allgemeine Betretungsverbot für Sportanlagen aller Art!


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