08.02.2024
National

Update/Hinweis auf Meldepflicht!

Pauschale Reiseaufwandsentschädigung

Pauschale Reiseaufwandsentschädigung
Seit 01. Jänner 2023 gibt es Änderungen hinsichtlich der Auszahlung per PRAE an Sportler:innen, Trainer:innen & Co

Mit 2023 wurde neben der Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auch eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt!

Die elektronische Meldung - für PRAE-Auszahlungen durch Vereine - erfolgt mittels ELDA. (Hier geht's zur Registrierung für ELDA)

Die elektronische Meldung der PRAE in ELDA ist seit 6.2.2024 möglich und muss - für PRAEs, die das Jahr 2023 betreffen - bis spätestens 29.02.2024 erfolgen!

Sollen ausschließlich PRAEs gemeldet werden, ist es nicht notwendig eine Beitragskontonummer oder Steuernummer zu beantragen.

Zusätzlich zur elektronischen Meldung der PRAEs in ELDA besteht die Möglichkeit diese - mit dem dazugehörigen L 19-Formular - in Papierform zu übermitteln. Die ausgefüllten Formulare sind ebenfalls bis spätestens 29.2.2024 an Ihr / euer Finanzamt postalisch zu übermitteln.

Alle Informationen sowie Formulare und Downloads zur PRAE findet ihr auf der Sport Austria Homepage.

Quelle: Sport Austria


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