15.05.2025
National

Änderungen bzw. Klarstellungen wurden veröffentlicht

Fahrtkostenregelung für Funktionär:innen

Fahrtkostenregelung für Funktionär:innen
Grafik: Sport Austria

Mit 31. Jänner 2025 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die lang erwarteten überarbeiteten Vereinsrichtlinien veröffentlicht. Diese Richtlinien dienen als Auslegungsbehelf für die steuerliche Behandlung von gemeinnützigen Vereinen – und betreffen somit auch die Arbeit von Funktionär:innen im Badmintonsport direkt.

Was ist neu?

Im Zuge der Veröffentlichung hat Sport Austria mehrere Klarstellungen vom BMF eingeholt, insbesondere zum Thema Fahrtkostenersatz für ehrenamtlich tätige Funktionär:innen. Das BMF hat dabei Folgendes bestätigt:

  • Tatsächliche Fahrtkosten dürfen weiterhin steuerfrei ersetzt werden. Dazu zählen beispielsweise:
    • Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel (z.?B. Bus, Bahn)
    • Kilometergelder für die Nutzung privater Fahrzeuge
  • Tagesgelder (Verpflegungskostenpauschalen) dürfen künftig nicht mehr an Funktionär:innen ausbezahlt werden.

Im Zuge dieser Änderungen wurde das bisherige Formular „Letztempfänger:innenliste“ überarbeitet. Es wird nun durch das neue Formular „Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten für Funktionär:innen“ ersetzt und ist an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst.

Alle Infos auf einen Blick

Um den Vereinen die Umsetzung zu erleichtern, stellt Sport Austria folgende Ressourcen zur Verfügung:

  • Eine FAQ-Sammlung mit häufigen Fragen und Antworten,
  • das aktualisierte Formular zum Fahrtkostenersatz,
  • sowie die Aufzeichnung der offiziellen Informationsveranstaltung, in der alle Änderungen detailliert erläutert werden.

Alle Unterlagen sind im dazugehörigen Service Center der Sport Austria zu finden:
Link: www.sportaustria.at/fahrtkosten


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