aktualisierte badmintonspezifische Covid-Richtlinien online...
Neue Covid19-Maßnahmenverordnung
Auf Grund der Änderungen in der 3. Covid19-Maßnahmenverordnung, die seit heute 08.11.2021 in Kraft ist, wurden auch die badmintonspezifischen Handlungsempfehlungen dahingehend aktualisiert!
Im Überblick die Veränderungen:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
- Für TrainerInnen gilt 3-G (in Wien: 2,5 G)
- Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre (in Wien bis 12 Jahre) gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
- für Genesene gilt nur mehr eine Bestätigung des Arztes bzw. der Absonderungsbescheid als Nachweis (für max. 6 Monate)
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal auf die - nach wie vor geltende Regelung - der Dokumentation der anwesenden Personen (inkl. Kontaktdaten) sowohl beim Training als auch im Wettkampf hinweisen, damit im Falle einer Infektion das Contact-Tracing durchgeführt werden kann.
Tina Riedl
Generalsekretärin




