Back-on-Court für "Alle" ab 19. Mai
Re-Start

Back-on-Court für "Alle" ab 19. Mai 2021!
Was ist zu beachten?
Ab 19. Mai 2021 ist es endlich soweit! Auf Grund der sinkenden Covid19-Infektionszahlen hat die Bundesregierung weitgehende Lockerungen beschlossen, die auch die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes im Sport für Alle (Spitzen- UND Breitensport) beinhaltet.
Um tatsächlich wieder starten zu können sind - neben den mittlerweile, bekannten Maßnahmen wie Abstand halten, Hände waschen und FFP2-Masken (abseits des Courts) tragen - einige zusätzliche Regeln zu beachten, die in der sog. Covid19-Öffnungsverordnung per 19.05.2021 verankert sind. Kurz zusammengefasst ist u.a. folgendes notwendig:
1. Ernennung eines/einer Covid19-Beauftragten im Verein (Empfehlung für Trainingsbetrieb; Pflicht für Zusammenkünfte mit mehr als 50 Personen bzw. bei Spitzensport-Veranstaltungen)
2. Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzept (Inhalt u.a.: Hygieneregeln für SportlerInnen, Hygienemaßnahmen, Infrastruktur und Material, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion).
3. Verpflichtendes Contact Tracing
4. alle am Trainingsbetrieb teilnehmenden Personen (SportlerInnen/BetreuerInnen) müssen geimpft/genesen oder getestet sein
Der ÖBV hat die sportartenspezifischen Handlungsempfehlungen - hinsichtlich der aktuellen Verordnung - adaptiert und stellt auch ein Muster für Covid19-Präventionskonzept für den Vereins-Trainingsbetrieb (Breitensport) zur Verfügung (siehe Infobox)
Wir ersuchen um Einhaltung der "Spielregeln", damit wir uns nun hoffentlich - ohne weitere Unterbrechungen - unserem Lieblingssport widmen können und hoffen auf eine verletzungsfreien Wiedereinstieg.
Für weitere Informationen betreffend der einzuhaltenden Maßnahmen möchten wir auf die FAQ-Seite der Sport Austria verweisen. Natürlich stehen wir auch - bestmöglich - persönlich/per Telefon/Mail bei Fragen zur Verfügung.
Tina Riedl, Generalsekretärin