Neue Verordnung ab Montag, 21. Sep. 2020 in Kraft
Coronavirus
Achtung! Ab Montag, 21. Sep. 2020 treten hinsichtlich maximaler TeilnehmerInnenzahlen bei Veranstaltungen (dazu zählen auch Trainings) neue Regeln bzw. eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft.
An Trainings dürfen in geschlossenen Räumen maximal 10 Personen teilnehmen! In einer Sportstätte dürfen aber auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.
Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, wird empfohlen geeignete Maßnahmen zu setzen, wie z.B. gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme,... - mehr Infos gibt es auf der Sport Austria - FAQ-Seite zum Thema Corona: FAQ Sport Austria