ÖBV-KaderspielerInnen aus SportBORGs dürfen in die Halle
Covid-19

Nachdem seit 20. April bereits die ÖBV-NationalkaderspielerInnen (Allgemeine Klasse) wieder am ÖBV-Bundesleistungszentrum in der Südstadt trainieren dürfen, gelang es dem ÖBV einer weiteren Personengruppe - per Sondergenehmigung durch das Sportministerium - das Indoor-Training (Badminton bzw. Krafttraining) zu ermöglichen.
So ist es seit Freitag, 15. Mai 2020, für ÖBV-NachwuchskaderspielerInnen - die an Sport-BORGs gehen und die mit dem jeweiligen ÖBV-Bundesnachwuchsleistungszentrum kooperieren bzw. an diesen Schulen bereits für das kommende Schuljahr zugelassen wurden - erlaubt, den Badminton-Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen.
Zusammengefasst ist daher das Training unter folgenden Bedingungen bzw. für folgende Personen per 15.05.2020 erlaubt:
- für ÖBV-KaderspielerInnen, die
- SchülerInnen bzw. unmittelbare AnwärterInnen (bereits formell Aufgenommene) an sog. VÖN-Schulen (=SportBorgs), die an ein ÖBV-BNLZ-angeschlossen sind.
- Es muss eine Freigabe der jeweiligen Sportstätte geben (d.h. es gibt von dieser Seite ein Covid19-Sicherheitskonzept)
- die SportlerInnen (und natürlich auch deren BetreuerInnen) müssen sich an die vom ÖBV erstellten badmintonspezifischen Covid-19-Handlungsempfehlungen halten, die vom ÖBV bereits für die SpitzensportlerInnen für das Ministerium erstellen mussten.
Demnach darf seit Freitag (15.05.) dieser Personenkreis aus den SportBORGs Dornbirn, Graz, Linz und Südstadt an den Sportstätten Olympiazentrum Vorarlberg, Raiffeisensportpark Graz, Olympiazentrum OÖ bzw. BSFZ Südstadt - per Genehmigung vom Ministerium - wieder "indoor" (Halle bzw. Kraftkammer) trainieren. Der ÖBV hat hierfür dem Sportministerium eine Liste übermittelt, welche SportlerInnen bzw TrainerInnen an welcher Sportstätte trainieren sollen. Für diesen Personenkreis, wurde seitens des Sportministeriums eine Sondergenehmigung erteilt, die jeweilige Sportstätte zu betreten. Denn: für alle anderen Personen (ohne diese Sondergenehmigung) gilt immer noch ein generelles Betretungsverbot für alle Indoor-Sportstätten.
D.h. für alle anderen BadmintonsportlerInnen, ist ein Badminton-Training in der Halle derzeit NICHT erlaubt!
Aus jetziger Sicht wird das Badminton-Training für Alle (egal ob Spitzen-, Leistungs-,Hobby- oder NachwuchsspielerIn) ab 29. Mai 2020 wieder möglich sein (Wir haben darüber bereits am 04.05.2020 berichtet ).
Nachdem seit 15.05. alle Outdoor-Sportanlagen geöffnet bzw. wieder für die "Allgemeinheit" zugänglich sind, werden (aus jetziger Sicht)- per 29.05.2020 - die Betretungsverbote für die Indoor-Sportanlagen (d.h. Sporthallen) wieder aufgehoben und dementsprechend somit die Möglichkeit für die Sportausübung in der Halle (unter Einhaltung der jeweils gültigen Richtlinien der Hallenbetreiber bzw. der sportartenspezifischen Handlungsempfehlungen) wieder gegeben sein.
Die badmintonspezifischen Handlungsempfehlungen werden vom ÖBV, Anfang der kommenden Woche, auf der Verbandshomepage veröffentlicht. Weiters wird - ebenfalls in der kommenden Woche - ein Leitfaden an die Vereine verschickt, was diese im Vorfeld bzw. in weiterer Folge zum und nach dem Trainingsstart zu beachten haben.
Natürlich steht es jedermann/jederfrau frei, Trainings im Freien abzuhalten. Das ist - unter Einhaltung der Mindestabstände - erlaubt! Zu beachten ist jedoch, das bei Gruppentrainings, diese nicht aus mehr als 10 Personen bestehen darf!
Tina Riedl
Generalsekretärin